Gütertransport mit Sattelzug: Moderner Trend

Der Gütertransport mit Sattelzügen erfreut sich bei vielen Unternehmen aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit und Sicherheit wachsender Beliebtheit. Dieser Artikel bietet detaillierte Informationen zu Vorschriften, Abmessungen, Tragfähigkeit und wichtigen Hinweisen zur Nutzung von Transportdienstleistungen mit Sattelzügen.

Sattelzüge spielen eine wichtige Rolle im Straßengüterverkehr und im Gütertransport im Allgemeinen. Angesichts des steigenden Gütertransportvolumens werden Transportdienstleistungen mit Sattelzügen auf Inlandsstrecken, grenzüberschreitend und insbesondere zu Seehäfen immer wichtiger.

Auswahl des geeigneten Sattelzugs

Ein wichtiger Punkt bei der Anmietung eines Sattelzugs ist die Möglichkeit der Einfahrt in das Lager, die Vermeidung von Stromleitungen und die Möglichkeit des Ausweichens zweier Fahrzeuge. Zur Überprüfung sollte sich der Verlader direkt mit dem Spediteur oder dem Fuhrunternehmen in Verbindung setzen, um das passende Fahrzeug auszuwählen.

Sattelzüge werden häufig für den Transport sperriger, schwerer Güter wie Kofferwagen oder großer Fahrzeugkolonnen benötigt, die eine hohe Zugkraft benötigen.

Vorschriften zur Warenlänge

Die Länge der auf Kraftfahrzeugen transportierten Güter darf das 1,1-fache der Gesamtlänge des Fahrzeugs gemäß der Konstruktion des Herstellers oder gemäß der von der zuständigen Behörde genehmigten Umbaukonstruktion nicht überschreiten und darf 20 Meter nicht überschreiten. Beim Transport von Gütern, deren Länge die Länge des Fahrzeugaufbaus überschreitet, muss eine ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgen und die Ladung muss sicher befestigt sein, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Vorschriften zum zulässigen Gesamtgewicht von Sattelzügen

Seit dem 1. April 2014 überprüfen die Behörden landesweit, insbesondere auf wichtigen Nationalstraßen, das Gewicht der Fahrzeuge.

Die Anordnung der Güter auf Kraftfahrzeugen muss den Vorschriften über das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die Achslast, die Höhe, die Breite und die zulässige Ladelänge des Fahrzeugs entsprechen und darf das in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angegebene Konstruktionsgewicht nicht überschreiten.

Gesamtgewicht des Fahrzeugs:

  • Für Sattelzugkombinationen mit Anhänger oder Sattelanhänger:

    • Bei einer Gesamtanzahl von drei Achsen darf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs ≤ 26 Tonnen betragen;
    • Bei einer Gesamtanzahl von vier Achsen darf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs ≤ 34 Tonnen betragen;
    • Bei einer Gesamtanzahl von fünf oder mehr Achsen darf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs ≤ 40 Tonnen betragen.
  • Für Fahrzeugkombinationen mit festem Aufbau und Anhänger oder Sattelanhänger: Das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination setzt sich aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs mit festem Aufbau und der Summe der Achslasten des Anhängers oder Sattelanhängers zusammen, darf jedoch 45 Tonnen nicht überschreiten.

Höhe, Breite und Länge der Güter

  • Höhe: Bei Spezial-Sattelzügen und Containertransportern darf die Höhe der Ladung (gemessen vom höchsten Punkt der Fahrbahn aufwärts) 4,2 Meter nicht überschreiten (gilt ab dem 01.01.2011). Sattelzug mit ContainerSattelzug mit Container
  • Breite: Die zulässige Ladebreite auf Kraftfahrzeugen entspricht der Breite des Fahrzeugaufbaus gemäß der Konstruktion des Herstellers oder gemäß der von der zuständigen Behörde genehmigten Umbaukonstruktion. Detailansicht der Ladebreite eines SattelzugsDetailansicht der Ladebreite eines Sattelzugs
  • Länge: (Bereits im obigen Abschnitt erwähnt). Beim Transport von Gütern, deren Länge die Länge des Fahrzeugaufbaus überschreitet, muss eine ordnungsgemäße Kennzeichnung erfolgen und die Ladung muss sicher befestigt sein. Sicherung der Ladung auf einem SattelzugSicherung der Ladung auf einem Sattelzug

Die Einhaltung der Vorschriften über das Gewicht und die Abmessungen von Gütern auf Sattelzügen trägt zur Reduzierung von Verkehrsunfällen und zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung bei.

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