Die LKW-Vorschriften haben sich am 1. Juli 2020 mit dem Inkrafttreten der Vorschrift 41:2019/BGTVT grundlegend geändert. Dies betrifft direkt die Kategorisierung und den Betrieb von LKWs, insbesondere von Pick-ups und Kastenwagen. Dieser Artikel analysiert detailliert diese wichtigen Änderungen.
Vergleich der alten und neuen LKW-Vorschriften
Bisher basierte die Kategorisierung von PKWs und LKWs gemäß der Vorschrift 41:2016/BGTVT auf der Anzahl der Sitzplätze und der Nutzlast:
- PKW: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) oder Fahrzeuge zum Gütertransport mit einer Nutzlast von weniger als 1,5 Tonnen. Pick-ups unter 1,5 Tonnen und mit bis zu 5 Sitzplätzen galten als PKW.
- LKW: Fahrzeuge zum Gütertransport oder für spezielle Ausrüstung mit einer Nutzlast von 1,5 Tonnen oder mehr.
Die Vorschrift 41:2019/BGTVT hat diese Definition jedoch geändert:
- PKW: Fahrzeuge, die gemäß der Bescheinigung über die technische Sicherheitsprüfung und den Umweltschutz von Straßenfahrzeugen als solche ausgewiesen sind und nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrer) befördern. Pick-ups, Kastenwagen mit einer Nutzlast von weniger als 950 kg und dreirädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht von mehr als 400 kg gelten als PKW.
- LKW: Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Gütertransport konstruiert und ausgestattet sind, einschließlich Sattelzugmaschinen, Anhängerzüge und Pick-ups, Kastenwagen mit einer Nutzlast von 950 kg oder mehr.
Gründe für die Regeländerung
Diese Änderung resultiert aus der Tatsache, dass viele LKWs unter 1,5 Tonnen die frühere Einstufung als PKW ausnutzten, um in den Innenstädten großer Städte zu verkehren und Verkehrsstaus zu verursachen. Insbesondere in städtischen Gebieten mit zeitlichen oder streckenbezogenen Beschränkungen für LKWs war diese Neuklassifizierung notwendig, um den Verkehr effizienter zu managen. Beispielsweise hilft dies in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, den LKW-Verkehr zu Stoßzeiten zu kontrollieren und Staus zu reduzieren.
Auswirkungen der neuen Vorschrift
Die Vorschrift 41:2019/BGTVT hat die Regelung, LKWs unter 1,5 Tonnen als PKW zu betrachten, aufgehoben. Dies ist eine Anpassung an dieRealität und die Anforderungen des Verkehrsmanagement. Dies trägt dazu bei:
- Verkehrsstaus zu reduzieren: Einschränkung des LKW-Verkehrs in Innenstädten zu Stoßzeiten.
- Die Verkehrssicherheit zu erhöhen: Bessere Kontrolle der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugtypen.
- Die Umwelt zu schützen: Reduzierung der Emissionen von LKWs in dicht besiedelten Gebieten.
Aktualisierung der Verkehrsschilderinformationen
Um sich über die Änderungen der Verkehrsschilder gemäß der Vorschrift 41:2019/BGTVT zu informieren, können Sie die iThong-App auf Ihr Mobiltelefon herunterladen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderung der LKW-Vorschriften gemäß der Vorschrift 41:2019/BGTVT ein notwendiger und wichtiger Anpassungsschritt ist, der zur Verbesserung der Effizienz des Verkehrsmanagements und zur Gewährleistung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beiträgt. Das Verständnis dieser Änderungen wird Fahrzeugbesitzern und Fahrern helfen, die Vorschriften korrekt einzuhalten und Verstöße zu vermeiden.