LKW-Plakettenpflicht: Regeln für Transporter unter 3,5t (2018)

Ab dem 1. Juli 2018 tritt die Vorschrift zur obligatorischen Anbringung der „LKW“-Plakette für Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen offiziell in Kraft. Dies wirft viele Fragen für LKW-Transportunternehmen und Fahrzeughalter hinsichtlich der Umsetzung auf. Dieser Artikel wird die wichtigsten Bestimmungen klären, um Ihnen ein besseres Verständnis für dieses Thema zu ermöglichen.

Abbildung: Kleintransporter unter 3,5 Tonnen, die nicht gewerblich genutzt werden, benötigen keine Plakette und kein Ortungsgerät. Kleintransporter unter 3,5 Tonnen, die nicht gewerblich genutzt werden, benötigen keine Plakette und kein Ortungsgerät.Kleintransporter unter 3,5 Tonnen, die nicht gewerblich genutzt werden, benötigen keine Plakette und kein Ortungsgerät.

Viele Fragen zur Plakettenpflicht für LKW-Transportunternehmen

Gemäß der Verordnung 86/2014 über das Geschäft und die Bedingungen für den Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen LKW-Transportunternehmen, Genossenschaften und private Unternehmen, die Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen betreiben, ab dem 1. Juli 2018 über eine Genehmigung für den Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen verfügen, ein Fahrtenschreibersystem installieren und mit einer „LKW“-Plakette versehen sein. Viele Fahrzeughalter, insbesondere diejenigen, die in kleinen LKW-Transportunternehmen tätig sind, sind sich jedoch über diese Vorschrift noch im Unklaren.

Einige private Fahrzeughalter, die Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen für private Zwecke nutzen und nicht an LKW-Transportunternehmen beteiligt sind, fragen sich nach der Notwendigkeit, eine Plakette anzubringen. Sie argumentieren, dass ihre Fahrzeuge hauptsächlich Familiengüter transportieren und nicht für den gewerblichen Güterverkehr bestimmt sind, weshalb es nicht notwendig sei, ein Gewerbe anzumelden, eine Blackbox zu installieren oder eine Plakette zu beantragen. Die Installation eines Fahrtenschreibersystems wird ebenfalls als unnötig erachtet, da der Fahrzeughalter selbst fährt und sich selbst verwaltet.

Klarstellung der Plakettenpflicht für LKW-Transportunternehmen

Laut Herrn Đào Việt Long, Leiter der Abteilung Verkehrsmanagement der Verkehrsbehörde Hanoi, haben viele Menschen die Ausstellung einer Plakette beantragt. Viele seien jedoch nicht mit den Vorschriften über die Verfahren und die Bestandteile der Akte vertraut, wie z. B. dass die Kopie der Zulassung und der technischen Inspektion des Fahrzeugs noch gültig sein müsse. Das Fahrtenschreibersystem muss den Vorschriften entsprechen und Daten an die vietnamesische Generaldirektion für Straßen übermitteln, bevor eine Plakette ausgestellt werden kann.

Herr Nguyễn Văn Thanh, Vorsitzender des vietnamesischen Kraftverkehrsverbandes, ist der Ansicht, dass die Ausstellung von Plaketten und Kennzeichen im Güterkraftverkehr dazu beiträgt, Fahrzeuge und LKW-Transportunternehmen besser und geordneter zu verwalten. Das Hauptziel sei es, den zuständigen Behörden die Identifizierung von Fahrzeugen, die zu einem Unternehmen gehören, die Kontrolle des Güterkraftverkehrs und die Organisation des Verkehrs zu erleichtern.

Wer muss eine „LKW“-Plakette anbringen?

Gemäß Absatz 1, Artikel 50 der Verordnung 63 des Verkehrsministeriums sind Wirtschaftseinheiten, die nicht direkt entgeltlichen Güterkraftverkehr (interne Güterbeförderung) mit Fahrzeugen unter 10 Tonnen und weniger als 5 Fahrzeugen betreiben, nicht verpflichtet, eine Genehmigung für den Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, eine LKW-Plakette und ein Fahrtenschreibersystem zu beantragen.

Frau Phan Thị Thu Hiền, stellvertretende Generaldirektorin der vietnamesischen Generaldirektion für Straßen, erklärte, dass die Verordnung 86/2014 die Bedingungen für den Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen in zwei Formen regelt: gewerblicher Güterkraftverkehr und nicht gewerblicher Güterkraftverkehr. Nur LKW-Transportunternehmen, die nicht direkt entgeltlichen Güterkraftverkehr betreiben und zu den folgenden Fällen gehören, müssen eine Genehmigung, eine Plakette und ein Fahrtenschreibersystem beantragen: Verwendung von Gefahrguttransportfahrzeugen; Transport von übergroßen und schweren Gütern; Besitz von 5 oder mehr Fahrzeugen; Verwendung von Fahrzeugen mit einer Nutzlast von über 10 Tonnen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht alle Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen mit einer Plakette versehen werden müssen. LKW-Transportunternehmen und Fahrzeughalter sollten sich sorgfältig über die Vorschriften informieren, um unnötige Fehler zu vermeiden. Die Einhaltung der Vorschriften zur Plakettenpflicht trägt nicht nur zu einer besseren Verwaltung durch die Behörden bei, sondern auch zum Aufbau eines professionelleren und sichereren Verkehrsumfelds. Fahrzeughalter und LKW-Transportunternehmen müssen die Vorschriften kennen, um sie korrekt umzusetzen und Strafen zu vermeiden.

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