Die Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW im Straßenverkehr sind entscheidend für die Sicherheit und die Einhaltung der Gesetze. Beim LKW Tuning muss sichergestellt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten betrieben wird. Dieser Artikel fasst die Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinie 31/2019/TT-BGTVT zusammen.
LKW-Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW:
- Mehrspurige Straßen, Einbahnstraßen mit 2 oder mehr Fahrspuren: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h.
Mehrspurige Straße mit mehreren LKWs
- Zweibahnige Straßen, Einbahnstraßen mit 1 Fahrspur: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Einbahnstraße mit einem LKW
Das LKW Tuning darf die sichere Bedienbarkeit des Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften nicht beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzungen ist unerlässlich.
LKW-Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften wird die LKW-Geschwindigkeit nach Gewicht und Straßentyp unterschieden:
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PKW, Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 30 Sitze, LKW bis 3,5 Tonnen:
- Mehrspurige Straßen, Einbahnstraßen mit 2 oder mehr Fahrspuren: Maximal 90 km/h.
- Zweibahnige Straßen, Einbahnstraßen mit 1 Fahrspur: Maximal 80 km/h.
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Fahrzeuge zur Personenbeförderung über 30 Sitze (außer Busse), LKW über 3,5 Tonnen (außer Tankwagen):
- Mehrspurige Straßen, Einbahnstraßen mit 2 oder mehr Fahrspuren: Maximal 80 km/h.
- Zweibahnige Straßen, Einbahnstraßen mit 1 Fahrspur: Maximal 70 km/h.
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Busse, Sattelzugmaschinen, Maschinen, Spezialfahrzeuge (außer Betonmischer):
- Mehrspurige Straßen, Einbahnstraßen mit 2 oder mehr Fahrspuren: Maximal 70 km/h.
- Zweibahnige Straßen, Einbahnstraßen mit 1 Fahrspur: Maximal 60 km/h.
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LKW mit Anhänger, Schleppfahrzeuge, Betonmischer, Tankwagen:
- Mehrspurige Straßen, Einbahnstraßen mit 2 oder mehr Fahrspuren: Maximal 60 km/h.
- Zweibahnige Straßen, Einbahnstraßen mit 1 Fahrspur: Maximal 50 km/h.
Fazit
LKW Tuning muss die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gewährleisten. Die Kenntnis dieser Vorschriften hilft Fahrern, sicher zu fahren, Verkehrsverstöße zu vermeiden und die Sicherheit für sich selbst und die Gemeinschaft zu gewährleisten. Das Verständnis und die korrekte Anwendung der Gesetze beim LKW Tuning liegt in der Verantwortung jedes Fahrzeughalters und Fahrers.