KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU GEWICHT UND ABMESSUNGEN IM STRAßENVERKEHR
Im Bereich des Gütertransports auf der Straße, insbesondere bei Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit Anhängern, ist die Einhaltung der Gewichtsbedingungen für Anhänger von entscheidender Bedeutung, um die Verkehrssicherheit und die Lebensdauer der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten. Dieser Artikel, verfasst von den Experten von Xe Tải Mỹ Đình, bietet einen umfassenden und leicht verständlichen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu Gewicht und Abmessungen von Fahrzeugen, wobei insbesondere auf die Gewichtsbedingungen für Anhänger eingegangen wird. Ziel ist es, Transportunternehmen und Einzelpersonen in die Lage zu versetzen, sichere Informationen zu erhalten, Verstöße zu vermeiden und Transportabläufe zu optimieren.
1. Anwendungsbereich und Adressaten
Diese Verordnung legt detaillierte Bestimmungen zu Gewicht, Abmessungen von Straßen, Veröffentlichung von Gewicht und Abmessungen von Nationalstraßen, Verkehr von überladenen und überdimensionierten Fahrzeugen, Raupenfahrzeugen auf Straßen, Transport von übergroßen und überschweren Gütern sowie Begrenzungen der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen im Straßenverkehr fest. Diese Vorschriften gelten für alle Organisationen und Einzelpersonen, die an diesen Aktivitäten auf dem Territorium Vietnams beteiligt sind.
2. Erläuterung wichtiger Begriffe
Um die Bestimmungen zu den Gewichtsbedingungen für Anhänger vollständig zu verstehen, ist es wichtig, einige grundlegende Konzepte zu kennen:
- Gesamtgewicht des Fahrzeugs: Das Gewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand zuzüglich des Gewichts der Ladung (falls vorhanden).
- Achslast: Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das auf jede Achse (Einzelachse, Doppelachsgruppe, Dreifachachsgruppe) verteilt ist. Dies ist ein Schlüsselfaktor bei den Gewichtsbedingungen für Anhänger und beeinflusst direkt die Tragfähigkeit der Fahrbahnoberfläche.
- Maximal zulässige Abmessungen von Kraftfahrzeugen: Die äußeren Abmessungen in Bezug auf Breite, Höhe und Länge des Fahrzeugs einschließlich der Ladung (falls vorhanden), die im Straßenverkehr zulässig sind.
- Raupenfahrzeug: Eine spezielle selbstfahrende Maschine, die sich auf Raupen fortbewegt und Fahrbahnoberflächen beschädigen kann.
- Fahrzeugkombination mit Anhänger oder Sattelanhänger: Ein Fahrzeug, das einen Anhänger zieht, oder eine Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger gelten für diese gesamte Kombination.
- Unteilbare Güter: Besondere Güter, die bei einer Demontage beschädigt würden oder ihre Funktion verlieren würden.
- Fahrzeughalter: Organisation oder Einzelperson, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
KAPITEL II: BESTIMMUNGEN ZU GEWICHT, ABMESSUNGEN VON STRAßEN & VERÖFFENTLICHUNG
1. Gewicht und Abmessungen von Straßen
- Gewicht von Straßen: Die Tragfähigkeit von Brücken und Straßen, um die Lebensdauer der Bauwerke gemäß der Konstruktion zu gewährleisten. Dieses Gewicht wird auf der Grundlage der Konstruktionsunterlagen und des tatsächlichen technischen Zustands ermittelt und durch Schilder „Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge“ oder „Gewichtsbeschränkung pro Achse“ bekannt gegeben oder angezeigt. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger müssen dem Gewicht der Straße entsprechen.
- Abmessungen von Straßen: Der begrenzte Freiraum in Höhe und Breite von Straßen, Brücken, Fähren und Straßentunneln, damit Fahrzeuge (einschließlich Ladung) sicher passieren können. Die allgemeine Höhenbegrenzung beträgt 4,75 m (Autobahnen, Straßen der Klassen I, II, III) und 4,5 m (Straßen der Klasse IV und niedriger). Die Breitenbegrenzung hängt von der technischen Klasse der Straße und dem Gelände ab.
2. Veröffentlichung von Gewicht und Abmessungen von Nationalstraßen
Das Ministerium für Verkehr veröffentlicht die Gewichts- und Abmessungsbeschränkungen für Nationalstraßen, die modernisiert und umfassend saniert wurden. Die vereinbarte Einzelachslast beträgt 10 Tonnen/Achse, die Bemessungslast für Brücken entspricht dem Lastzugmodell H30-XB80 oder HL93. Die Abmessungen entsprechen der technischen Klasse der Straße. Für schwache Brücken, die noch nicht umfassend saniert wurden, gelten separate Beschränkungen.
3. Anpassung der Veröffentlichung von Gewicht und Abmessungen
Die vietnamesische Straßenverkehrsbehörde ist dafür verantwortlich, jährlich die Nationalstraßen zu aktualisieren, die modernisiert, saniert oder herabgestuft wurden, um die Veröffentlichung von Gewicht und Abmessungen anzupassen und sicherzustellen, dass die Gewichtsbedingungen für Anhänger stets korrekt und zeitnah informiert werden.
4. Verkehr von Kraftfahrzeugen
- Fahrzeuge müssen die veröffentlichten Gewichtsbedingungen für Anhänger und Abmessungen sowie die Vorschriften zur Ladungssicherung erfüllen.
- Beachten Sie Gewichtsbeschränkungen für Fahrzeuge, Abmessungsbeschränkungen für Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsabstände beim Überqueren schwacher Brücken.
- Auf anderen Straßen als Nationalstraßen sind die örtlichen Vorschriften und Beschränkungen zu beachten.
- In Sonderfällen, in denen unteilbare Güter oder überladene oder überdimensionierte Fahrzeuge transportiert werden müssen, ist vor der Teilnahme am Straßenverkehr eine Genehmigung für die Fahrzeugbewegung einzuholen.
KAPITEL III: BESTIMMUNGEN ZU ÜBERLADENEN, ÜBERDIMENSIONIERTEN UND RAUPENFAHRZEUGEN
1. Überladene und überdimensionierte Fahrzeuge
- Überladenes Fahrzeug: Ein Fahrzeug, dessen Gesamtgewicht oder Achslast die Tragfähigkeit einer Brücke oder Straße überschreitet. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger sind besonders wichtig, um Verstöße zu vermeiden.
- Überdimensioniertes Fahrzeug: Ein Fahrzeug, dessen äußere Abmessungen (einschließlich Ladung) die maximal zulässigen Abmessungen überschreiten.
- Spezialmaschinen, die überladen oder überdimensioniert sind, gelten ebenfalls als überladene oder überdimensionierte Fahrzeuge.
- Weitere Fälle werden vom Minister für Verkehr und Kommunikation entschieden.
2. Verkehr von Raupenfahrzeugen
Raupenfahrzeuge müssen Maßnahmen zum Schutz der Fahrbahnoberfläche ergreifen (Anbringen von Raupenpolstern, Auslegen von Fahrplatten, Stahlplatten usw.). Andernfalls müssen sie auf anderen Transportmitteln befördert werden.
3. Verkehr von überladenen, überdimensionierten und Raupenfahrzeugen
- Verkehrssicherheit und Sicherheit der Straßeninfrastruktur müssen gewährleistet sein.
- Eine Genehmigung für die Fahrzeugbewegung von der zuständigen Behörde ist erforderlich.
- Die Bestimmungen in der Genehmigung für die Fahrzeugbewegung sind einzuhalten.
- Fahrzeuge, die über das zulässige Gewicht hinaus beladen sind, oder überdimensionierte Fahrzeuge dürfen ohne Genehmigung nicht auf öffentlichen Straßen verkehren.
KAPITEL IV: TRANSPORT VON ÜBERGROßEN UND ÜBERSCHWEREN GÜTERN
1. Bestimmungen zu übergroßen und überschweren Gütern
- Übergroße Güter: Unteilbare Güter, die im beladenen Zustand folgende Abmessungen überschreiten:
- Länge > 20,0 Meter
- Breite > 2,5 Meter
- Höhe > 4,2 Meter (Containerfahrzeuge)
- Überschwere Güter: Unteilbare Güter mit einem Gewicht > 32 Tonnen. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger beim Transport von überschweren Gütern sind besonders zu beachten.
2. Transportmittel für übergroße und überschwere Güter
Es müssen Spezialfahrzeuge verwendet werden, die für die Art der Güter konstruiert und gebaut sind und die Bedingungen in der Genehmigung für die Fahrzeugbewegung erfüllen. Spezialfahrzeuge können gemäß einem genehmigten Konstruktionsplan umgebaut werden.
3. Verkehr von Fahrzeugen zum Transport übergroßer und überschwerer Güter
Die Bestimmungen für den Verkehr von überladenen, überdimensionierten und Raupenfahrzeugen (Kapitel III) sind einzuhalten. Genehmigungen für die Fahrzeugbewegung sind gemäß den vorgeschriebenen Mustern zu verwenden.
KAPITEL V: BEGRENZUNG DER LADUNGSSICHERUNG AUF STRAßENFAHRZEUGEN
1. Allgemeine Bestimmungen zur Ladungssicherung
Die Ladungssicherung muss den Bestimmungen zum Gesamtgewicht des Fahrzeugs, zur Achslast, zur zulässigen Höhe, Breite und Länge der Ladung entsprechen und darf die zulässige Nutzlast des Fahrzeugs nicht überschreiten. Die Ladung muss ordentlich verstaut, sicher befestigt sein und darf den Verkehr nicht behindern. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger umfassen auch die Begrenzung der Ladungssicherung.
2. Achslast und Gesamtgewicht des Fahrzeugs
- Achslast:
- Einzelachse: ≤ 10 Tonnen/Achse
- Doppelachsgruppe: Abhängig vom Achsabstand (d), von 16 Tonnen bis 18 Tonnen.
- Dreifachachsgruppe: Abhängig vom Achsabstand (d), von 21 Tonnen bis 24 Tonnen.
- Gesamtgewicht des Fahrzeugs:
- Solofahrzeug: 2 Achsen ≤ 16 Tonnen, 3 Achsen ≤ 24 Tonnen, 4 Achsen ≤ 30 Tonnen, ≥ 5 Achsen ≤ 34 Tonnen.
- Sattelzugmaschine/Sattelanhänger: 3 Achsen ≤ 26 Tonnen, 4 Achsen ≤ 34 Tonnen, ≥ 5 Achsen ≤ 40 Tonnen.
- Solofahrzeug mit Anhänger/Sattelanhänger: Gesamtgewicht der Kombination ≤ 45 Tonnen. Die Gewichtsbedingungen für Anhänger in Fahrzeugkombinationen sind gesondert geregelt.
3. Höhe der Ladungssicherung
- Kofferaufbau: Gemäß Konstruktion des Aufbaus.
- Pritschenwagen:
- ≥ 5 Tonnen Nutzlast: ≤ 4,2 Meter
- 2,5 Tonnen – < 5 Tonnen Nutzlast: ≤ 3,5 Meter
- < 2,5 Tonnen Nutzlast: ≤ 2,8 Meter
- Spezialfahrzeuge, Containerfahrzeuge: ≤ 4,2 Meter (ab 01.01.2011).
- Fahrzeuge zum Transport von Schüttgütern, Baumaterialien: Nicht höher als die Höhe des Aufbaus.
4. Breite und Länge der Ladungssicherung
- Breite: Entsprechend der Breite des Aufbaus.
- Länge: Nicht mehr als das 1,1-fache der Gesamtlänge des Fahrzeugs und nicht mehr als 20,0 Meter. Güter, die länger als der Aufbau sind, müssen gekennzeichnet und sicher befestigt werden.
- Reisebusse: Keine Ladungssicherung, die über die Fahrzeugabmessungen hinausragt.
- Motorräder, Mopeds: Begrenzung der Ladungssicherung gemäß den Bestimmungen.
- Nicht motorisierte Fahrzeuge: Begrenzung der Ladungssicherung gemäß den Bestimmungen.
KAPITEL VI: ERTEILUNG VON GENEHMIGUNGEN FÜR DEN VERKEHR VON ÜBERLADENEN, ÜBERDIMENSIONIERTEN, RAUPEN-, ÜBERGROßEN UND ÜBERSCHWEREN FAHRZEUGEN
1. Allgemeine Bestimmungen zur Genehmigungserteilung
- Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn keine geeigneteren Transportalternativen vorhanden sind.
- Keine Genehmigungen für abnehmbare Güter oder Raupenfahrzeuge, die keine Maßnahmen zum Schutz der Straße ergreifen.
- Keine Genehmigungen für Unternehmen, die Straßenschäden verursacht und noch nicht behoben haben.
- Wahl der geeignetsten Strecke, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Keine Genehmigungen, wenn das Fahrzeug Güter befördert, die das zulässige Gewicht des Fahrzeugs überschreiten.
2. Unterlagen, Fristen und Verfahren für die Genehmigungserteilung
- Unterlagen:
- Antrag auf Genehmigungserteilung (vorgeschriebenes Muster), einschließlich Fahrzeugschema, Abmessungen.
- Kopie der Fahrzeugzulassung.
- Kopie der Bescheinigung über die technische Inspektion.
- Erklärung zum Eigentumsrecht am Fahrzeug.
- Prüffrist: Nicht mehr als 02 Arbeitstage (kann verlängert werden, wenn eine Straßeninspektion erforderlich ist).
- Verfahren:
- Zusammenstellung der Unterlagen.
- Einreichung der Unterlagen und Gebühren bei der zuständigen Behörde.
- Durchführung einer Straßeninspektion (falls erforderlich).
- Die Genehmigungsbehörde nimmt die Genehmigung entgegen, prüft sie und erteilt sie.
3. Zuständigkeit für die Genehmigungserteilung
- Generaldirektor der vietnamesischen Straßenverkehrsbehörde: Erteilung von Genehmigungen für Fahrzeuge, die zwingende Auflagen erfüllen müssen (Begleitfahrzeuge, Eskorte, Straßenverstärkung usw.).
- Generaldirektor der regionalen Straßenverkehrsverwaltung: Erteilung von Genehmigungen im gesamten Nationalstraßennetz (außer in den Fällen des Generaldirektors der Straßenverkehrsbehörde).
- Direktor der Verkehrsbehörde der Provinz: Erteilung von Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Provinz (außer in den Fällen des Generaldirektors der Straßenverkehrsbehörde).
4. Verantwortung der Genehmigungsbehörde
- Verantwortung für die Genehmigungserteilung, um sicherzustellen, dass die richtigen Adressaten, geeigneten Lösungen und Sicherheit gewährleistet sind.
- Recht, Genehmigungen auszusetzen oder zu widerrufen, wenn Verstöße vorliegen oder Straßenschäden verursacht und noch nicht behoben wurden.
KAPITEL VII: ORGANISATION DER UMSETZUNG
1. Inspektion, Kontrolle, Ahndung von Verstößen und Schadensersatz
Die Inspektion, Kontrolle und Ahndung von Verstößen erfolgt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Organisationen und Einzelpersonen, die durch Verstöße Straßenschäden verursachen, müssen Schadensersatz leisten.
2. Organisation der Umsetzung
- Die vietnamesische Straßenverkehrsbehörde ist für die einheitliche Verwaltung, Organisation der Umsetzung und Kontrolle der Genehmigungserteilung zuständig.
- Die Verkehrsbehörden der Provinzen und Städte kontrollieren regelmäßig den Zustand der Straßen und erteilen Genehmigungen gemäß der Zuständigkeitsverteilung und berichten regelmäßig an die vietnamesische Straßenverkehrsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde ist berechtigt, einen Teil der Gebühren einzuziehen und zu verwenden.
3. Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt 45 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und hebt frühere diesbezügliche Entscheidungen auf.
Schlussfolgerung
Diese Verordnung ist ein wichtiges Rechtsdokument, das detaillierte Bestimmungen zu den Gewichtsbedingungen für Anhänger und andere Transportfahrzeuge im Straßenverkehr enthält. Die Kenntnis und Einhaltung dieser Vorschriften hilft Transportunternehmen nicht nur, legal und effizient zu arbeiten, sondern trägt auch zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur und zur Gewährleistung der Sicherheit aller bei. Xe Tải Mỹ Đình empfiehlt allen Fahrzeughaltern und Transportunternehmen, diese Verordnung sorgfältig zu studieren, insbesondere die Bestimmungen zu den Gewichtsbedingungen für Anhänger, um sicherzustellen, dass der Transportbetrieb stets gesetzeskonform und sicher ist. Für eine detailliertere Beratung zu Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und Anhängern, die den Gewichtsvorschriften entsprechen, wenden Sie sich bitte an Xe Tải Mỹ Đình, um bestmögliche Unterstützung zu erhalten.