Die Fahrzeugprüfung für neue Pick-up-Trucks gemäß der Verordnung 08/2023/TT-BGTVT beinhaltet wichtige Änderungen hinsichtlich der Prüfintervalle. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Anleitung zu den aktuellsten Fristen für die Fahrzeugprüfung neuer Pick-up-Trucks.
Wie sind die aktuellen Fristen für die Fahrzeugprüfung neuer Pick-up-Trucks geregelt?
Gemäß Anhang XI der Verordnung 02/2023/TT-BGTVT (geändert durch Anhang V der Verordnung 08/2023/TT-BGTVT) sind die Prüfintervalle für Kraftfahrzeuge in Abschnitt 4 wie folgt festgelegt:
- Pick-up-Trucks mit einem Produktionsdatum von bis zu 7 Jahren:
- Erste Prüfung: 24 Monate.
- Nachfolgende Prüfungen: 12 Monate.
- Pick-up-Trucks mit einem Produktionsdatum von über 7 Jahren: 6 Monate.
Berechnung des Produktionszeitraums von Kraftfahrzeugen zur Anwendung der neuen Fahrzeugprüfung für Pick-up-Trucks
Gemäß Punkt e, Abschnitt 1, Anhang V der Verordnung 08/2023/TT-BGTVT wird der Produktionszeitraum von Kraftfahrzeugen nach Jahren berechnet, ähnlich der Berechnung der Nutzungsdauer von Fahrzeugen. Zum Beispiel:
- Ein Fahrzeug, das im Jahr 2023 produziert wurde, gilt bis zum 31.12.2025 als 2 Jahre alt (2025 – 2023 = 2 Jahre).
- Ab dem 01.01.2026 gilt es als älter als 2 Jahre (2026 – 2023 = 3 Jahre).
Grundsätze zur Bestimmung der Prüfintervalle für neue Pick-up-Trucks
Die Verordnung 08/2023/TT-BGTVT legt in Abschnitt 1, Anhang V, die Grundsätze zur Bestimmung der Prüfintervalle für Kraftfahrzeuge klar fest:
- Allgemeine Grundsätze:
- Erstmalige Prüfung: Gilt für Neufahrzeuge, Fahrzeuge, die von der ersten Prüfung befreit sind (Absatz 3, Artikel 5 dieser Verordnung), und unbenutzte Fahrzeuge, die erstmals geprüft werden müssen (Produktionsjahr bis zum Jahr der Antragstellung unter 3 Jahren).
- Regelmäßige Prüfung: Gilt für Fahrzeugtypen, die nicht unter die erstmalige Prüfung fallen, und für nachfolgende Prüfungen.
- Umbauten an Kraftfahrzeugen: Bezieht sich auf Fahrzeuge, an denen Umbauten, Funktionsänderungen oder Änderungen am Lenk- oder Bremssystem vorgenommen wurden (außer dem Einbau eines zusätzlichen Bremspedals).
- Fahrzeugprüfung mit einer Gültigkeitsdauer der Bescheinigung von 15 Tagen: Wird nicht als erstmalige Prüfung betrachtet.
- Nachfolgende Fahrzeugprüfung mit einem kürzeren Intervall als die vorherige: Die Gültigkeitsdauer der Prüfung entspricht der Gültigkeitsdauer des vorherigen Prüfintervalls, gerechnet ab dem Datum der Prüfung des vorherigen Intervalls, entsprechend der „Fahrzeugart“ in der Tabelle der Prüfintervalle.
Fazit
Es ist von großer Bedeutung, die Bestimmungen zur Fahrzeugprüfung neuer Pick-up-Trucks gemäß der Verordnung 08/2023/TT-BGTVT genau zu kennen. Fahrzeugbesitzer müssen den Produktionszeitraum ihres Fahrzeugs korrekt bestimmen, um die richtigen Prüfintervalle anzuwenden, Gesetzesverstöße zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.