Die Achslastmessung ist äußerst wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Anleitung zur Berechnung der Achslast, zu zulässigen Gewichtsgrenzen und relevanten Vorschriften.
Automatische elektronische Waagen: Eine effektive Lösung zur Gewichtskontrolle
Die vietnamesische Straßenverkehrsbehörde hat automatische Wiegesysteme auf wichtigen Nationalstraßen wie der QL5 (Hai Phong), der QL1 (Umgehung von TP. Bien Hoa) und der BOT-Station Thach Anh eingesetzt, um die Fahrzeuggewichte zu kontrollieren. Dieses System arbeitet mit Hochgeschwindigkeitssensoren und ermöglicht die präzise Messung des Fahrzeuggewichts, selbst wenn sich das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 0-80 km/h bewegt.
Funktionsweise des elektronischen Wiegesystems:
- Hochgeschwindigkeitssensoren: Messen das Fahrzeuggewicht über Sensoren auf der Waagenoberfläche.
- Überwachungskamera: Zeichnet Bilder des Fahrzeugs auf.
- Datenanalyse: Computer verarbeitet Daten von Sensoren und Kameras in Kombination mit Zulassungsdaten, um Fahrzeuge mit Gewichtsüberschreitung zu identifizieren.
- Verstoßbenachrichtigung: Das System benachrichtigt die zuständigen Behörden zur Bearbeitung. Wiegeschein und Bilder des Fahrzeugs mit Verstoß werden an den Firmeninhaber und den Fahrzeughalter gesendet.
Vollständiger Wiegeschein
Berechnung der Achslast:
Die Achslast wird berechnet, indem das Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf jede Achse addiert wird. Die gleichmäßige Verteilung der Last auf die Achsen ist sehr wichtig, um eine Überlastung einer einzelnen Achse zu vermeiden, die zu Straßenschäden und Sicherheitsrisiken führen kann.
Vorschriften zu Achslastgrenzwerten:
Gemäß der Verordnung 46/2015/TT-BGTVT darf die Achslast folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
- Einzelachse: ≤ 10 Tonnen
- Doppelachsaggregat:
- Abstand zwischen den beiden Achsmitten (d) < 1 Meter: ≤ 11 Tonnen
- 1 Meter ≤ d < 1,3 Meter: ≤ 16 Tonnen
- d ≥ 1,3 Meter: ≤ 18 Tonnen
- Dreiachsaggregat:
- d ≤ 1,3 Meter: ≤ 21 Tonnen
- d > 1,3 Meter: ≤ 24 Tonnen
Gesamtgewichtsgrenze des Fahrzeugs:
Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist ebenfalls spezifisch nach Anzahl der Achsen und Fahrzeugtyp geregelt. Details finden Sie in Artikel 17 der Verordnung 46/2015/TT-BGTVT.
Fazit:
Die Einhaltung der Vorschriften zur Achslast ist die Verantwortung jedes Fahrzeughalters und Transportunternehmens. Bitte überprüfen und wiegen Sie die Fahrzeuglast aktiv vor der Teilnahme am Straßenverkehr, um die Sicherheit zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden.