Wo Hilfskennzeichen am LKW angebracht werden müssen, ist eine Frage, die viele LKW-Besitzer beschäftigt. Das Anbringen von Hilfskennzeichen dient nicht nur der leichteren Identifizierung des Fahrzeugs, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dieser Artikel erläutert die Vorschriften zur Positionierung von Hilfskennzeichen an LKWs, die Materialien der Kennzeichen und die Strafen bei Verstößen.
Gemäß Absatz 8 Artikel 37 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind Besitzer von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von PKWs mit weniger als 9 Sitzen) verpflichtet, Hilfskennzeichen an der Rückwand und den beiden Seitenwänden des Fahrzeugs anzubringen oder aufzumalen. Für LKWs gilt, dass zusätzlich zur Anbringung der Hauptkennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs auch diese Hilfskennzeichen angebracht oder aufgemalt werden müssen. Diese Vorschrift dient der besseren Verwaltung des Straßenverkehrs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Konkrete Positionen für das Anbringen von LKW-Hilfskennzeichen:
- Rückwand: Das Kennzeichen wird an einer gut sichtbaren Stelle an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht.
- Seitenwände: Die Kennzeichen werden symmetrisch an den beiden Seitenwänden des Fahrzeugs angebracht, um eine gute Sichtbarkeit aus allen Richtungen zu gewährleisten.
Vorschriften zu Material und Anzahl der LKW-Kennzeichen:
- Material: Kennzeichen bestehen aus Metall, sind mit einer retroreflektierenden Folie versehen und tragen ein geprägtes Sicherheitsmerkmal der Polizei gemäß den technischen Standards für Kennzeichen von Kraftfahrzeugen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Anzahl: LKWs sind mit 2 offiziellen Kennzeichen (1 kurzes Kennzeichen der Größe 165 mm x 330 mm und 1 langes Kennzeichen der Größe 110 mm x 520 mm) sowie Hilfskennzeichen ausgestattet, die an der Rückwand und den beiden Seitenwänden angebracht oder aufgemalt werden.
Strafen bei Nichtanbringung von LKW-Hilfskennzeichen:
Gemäß Absatz 2 Artikel 28 des Dekrets 100/2019/ND-CP (geändert und ergänzt durch das Dekret 123/2021/ND-CP) wird gegen LKW-Besitzer, die keine Hilfskennzeichen anbringen oder aufmalen, eine Geldstrafe von 1.000.000 VND bis 2.000.000 VND für Einzelpersonen und von 2.000.000 VND bis 4.000.000 VND für Organisationen verhängt.
Schlussfolgerung:
Die vorschriftsmäßige Anbringung von LKW-Hilfskennzeichen liegt in der Verantwortung jedes LKW-Besitzers. Hilfskennzeichen müssen an der Rückwand und den Seitenwänden des Fahrzeugs angebracht werden und klar und gut sichtbar sein. Fahrzeughalter sollten diese Vorschriften einhalten, um Strafen zu vermeiden und zur Verkehrssicherheit beizutragen.