Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Pflicht zur Anbringung eines „LKW“-Schildes für LKW unter 3,5 Tonnen. Dies wirft bei vielen Fahrzeughaltern, insbesondere bei solchen, die keine Gütertransporte durchführen, die Frage auf, ob ein solches Schild erforderlich ist. Dieser Artikel klärt die Vorschriften für nicht-kommerzielle LKW und deren Genehmigungspflicht.
LKW unter 3,5 Tonnen: Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Gemäß Dekret 86/2014 müssen Unternehmen, Genossenschaften und Haushalte, die Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen durchführen, über eine Gewerbeerlaubnis für den Gütertransport verfügen, ein Fahrtenschreibergerät installieren und ein „LKW“-Schild anbringen. Viele Halter von Kleintransportern, die diese jedoch für private Zwecke nutzen und keine Gütertransporte durchführen, fragen sich nach der Notwendigkeit einer solchen Genehmigung.
Kleintransporter für den privaten Gebrauch, beladen mit Umzugskartons
In vielen Fällen befinden sich Kleintransporter in Privatbesitz und werden ausschließlich für den Transport von Familiengütern und zur Deckung des persönlichen Bedarfs genutzt, ohne dass eine kommerzielle Güterbeförderung erfolgt. Ist eine solche Genehmigung für nicht-kommerzielle LKW erforderlich?
Bedenken von Haltern nicht-kommerzieller Fahrzeuge
Fahrzeughalter sind besorgt über die Gewerbeanmeldung, Steuerverfahren und die damit verbundenen Komplikationen beim Nachweis, dass das Fahrzeug nicht für den Gütertransport eingesetzt wird. Auch die Installation eines Fahrtenschreibergeräts wird als unnötig erachtet, wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug selbst verwaltet und betreibt.
Besorgter Mann steht vor seinem LKW und hält ein Formular in der Hand
Klärung der Frage: Benötigen nicht-kommerzielle Fahrzeuge eine Genehmigung?
Gemäß Rundschreiben 63/2014 des Ministeriums für Verkehr und Transport benötigen Unternehmen, die keine direkten Zahlungen für den Gütertransport erheben (innerbetrieblicher Warentransport) und Fahrzeuge unter 10 Tonnen mit einer Anzahl von weniger als 5 Fahrzeugen einsetzen, keine Gewerbeerlaubnis für den Gütertransport, kein „LKW“-Schild und kein Fahrtenschreibergerät.
Nicht-kommerzielle LKW sind von der Genehmigungspflicht befreit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die zulässige Gesamtmasse für die Teilnahme am Straßenverkehr beträgt weniger als 10 Tonnen.
- Die Anzahl der Fahrzeuge beträgt weniger als 5.
- Es werden ausschließlich eigene Güter transportiert, keine Fremdware.
Symbol für Genehmigungsfreiheit
Zweck des „LKW“-Schildes
Das „LKW“-Schild hilft den Behörden, den Gütertransport zu kontrollieren, den Verkehr zu organisieren und den Verkehr auf Strecken mit Fahrzeugbeschränkungen zu lenken. Das Fahrtenschreibergerät hilft bei der Überwachung des Fahrzeugbetriebs. Dies dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der effektiven Verwaltung des Güterverkehrs.
LKW mit angebrachtem "LKW"-Schild auf einer Autobahn
Fazit
Nicht-kommerzielle LKW sind von der Genehmigungspflicht befreit, wenn sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Fahrzeughalter müssen die Vorschriften genau kennen, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Detaillierte Informationen zum Dekret 86/2014/ND-CP finden Sie hier.